Satow

MEHRFAMILIENHAUS MIT SECHS WOHNEINHEITEN

WILLKOMMEN IN SATOW

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53° 59' 19.5'' N 11° 53' 56.8'' E

DAS INNOVATIVE QUARTIER IN RAVENSBERG
In Ravensberg, einem Ort der Gemeinde Carinerland im Landkreis Rostock, entsteht auf einer Fläche von rund 30.000 m² ein modernes und zukunftsweisendes Wohnquartier. Auf dem Gelände des ehemaligen Kreisbetriebes für Landtechnik (KfL) entwickelt sich ein lebendiges Quartier, das Wohnen und Arbeiten auf ideale Weise miteinander verbindet. Neben großzügigen Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser entstehen auch kleinere, nicht störende Gewerbeflächen in einem sogenannten Mischgebiet.

Insgesamt stehen 21 attraktive, voll erschlossene Bauparzellen mit Größen zwischen 711 m² und 1.750 m² zum Verkauf. Einige dieser Grundstücke liegen erhöht und bieten bei guter Sicht einen weiten Blick bis zum Salzhaff und zur Ostsee. Die Grundstücke werden lastenfrei übergeben und eröffnen vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Bebauung.

Besonderes Augenmerk wurde bei der Entwicklung des Quartiers auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit gelegt. Auf einen herkömmlichen Gasanschluss wird bewusst verzichtet. Die Wärmeversorgung der Gebäude erfolgt beispielsweise über moderne Wärmepumpen, die mit nachhaltig erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dieses zukunftsfähige, CO2-arme Energiekonzept ermöglicht es den Bewohnern, aktiv einen Beitrag zur Energiewende und zum Schutz unserer Umwelt zu leisten.

Hier entsteht ein Ort, an dem Sie Wohnen, Arbeiten und Leben in Einklang bringen können.

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IHR GRUNDSTÜCK

Auf dem Areal stehen insgesamt 21 Grundstücke zum Verkauf. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 711 m² und 1.750 m² und sind vollständig erschlossen. Die Grundbücher werden lastenfrei übergeben. Einige der Parzellen befinden sich in einer erhöhten Lage – bei guter Sicht reicht der Blick bis zum Salzhaff und zur Ostsee.
Die Bebauung der Grundstücke richtet sich nach den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Carinerland. Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) variiert je nach Grundstück zwischen 0,3 und 0,6. Das bedeutet, dass bis zu 30 % bzw. 60 % der jeweiligen Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Pro Wohngebäude ist maximal eine Wohneinheit zulässig, um den dörflichen Charakter des Quartiers zu bewahren.
Es sind maximal zwei Vollgeschosse erlaubt, wobei die Gebäude eine Höhe von ca. zehn Metern nicht überschreiten dürfen. Die Dacheindeckung muss mit festen Baustoffen erfolgen – Reetdächer sind nicht zugelassen.

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Mareike Seltmann
Kaufmännische Projektleiterin
✉️ mseltmann@vauwerk.com
???? +49 1736 689 167

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier Ihre Antworten.

Was ist baurechtlich zu beachten?

Die Festlegungen des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Carinerland für das Gelände des ehemaligen Kreisbetriebs für Landtechnik – KfL in Ravensberg finden Sie hier:  www.neubukow-salzhaff.de

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